REACH-Information

REACH-Information und Konformitätserklärung

 

 

 

Sehr geehrter Kunde,

 

Die SEITZ GmbH verpflichtet sich, ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß REACH-Verordnung 1907/2006 zu erfüllen. Unser Unternehmen ist als nachgeschalteter Anwender (DU) betroffen und tritt nicht als Registrant unter REACH auf. Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Rohstofflieferanten, um die Vorregistrierung und Registrierung der chemischen Stoffe, die wir in unseren Produkten verwenden, entsprechend dem Mengenbereich innerhalb der erforderlichen Fristen der REACH-Verordnung durch unsere Lieferanten sicherzustellen.

 

Darüber hinaus nutzen wir unser gesetzliches Recht gemäß REACh-Verordnung Nr. 1907/2006 Artikel 37(2), den Lieferanten die identifizierten Verwendungen unserer Produkte mitzuteilen. Um die Gebrauchskommunikation in der Lieferkette zu erleichtern, hat A.I.S.E., unser europäischer Branchenverband, "Gebrauchskartentabellen" entwickelt. Diese Tabellen enthalten Listen der Verwendungen von A.I.S.E.-Produkten, die gemäß dem von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) entwickelten Verwendungsdeskriptorsystem standardmäßig beschrieben werden. Sie decken die Verwendung von Konsumgütern, industriellen und institutionellen Produkten und die Herstellung von Reinigungs- und Pflegemitteln ab.

 

Alle notwendigen Informationen von REACH bezüglich unserer Produkte erhalten Sie durch unsere Sicherheitsdatenblätter gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung. Stoffe, die der Stoffsicherheitsbeurteilung unterliegen, Expositionsszenarien, die die Verwendungen der Stoffe abdecken, müssen nach der Registrierung in einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt erstellt und mitgeteilt werden.

 

Wir versichern Ihnen, dass die Interessen unserer Kunden an erster Stelle stehen werden und dass wir unser Bestes tun werden, um Sie weiterhin mit unseren Produkten in gewohnter Qualität zu beliefern.

 

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns für Informationen zu kontaktieren.