Geschäftsbedingungen

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE WEBSITE NUTZEN. Alle Benutzer dieser Website erklären sich damit einverstanden, dass der Zugriff auf und die Nutzung dieser Website den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen geltenden Gesetzen unterliegen. Wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, verwenden Sie diese Website bitte nicht.

1. Bestellung

Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere schriftlichen Sonderbedingungen haben Vorrang. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Berechnung

Für die Berechnung sind die am Liefertage gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und das in unserer Auslieferungsstätte festgestellte Abgangsgewicht maßgebend.

3. Zahlung

Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurück-behaltungsrecht ausgeübt werden. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Auskünfte und Raterteilung

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Dem Käufer erwachsen aus der Verarbeitung und aus einer Aufbewahrung der Vorbehaltsware keine Ansprüche gegen uns. Der Käufer darf über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung erlaubt. Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Wird unsere Vorbehaltsware nach Verarbeitung mit anderen Sachen oder zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert der mitverarbeiteten oder mitveräußerten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des Rechnungswertes der mitverarbeiteten Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt, darf er die Forderungen selbst einziehen; Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen darf er nicht vornehmen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Käufer auf unser Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6. Weiterverkauf

Die von uns gelieferte Ware ist grundsätzlich nur zur Verarbeitung in dem vom Käufer bezeichneten Betrieb bestimmt. Export oder Reimport ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Auslieferungsstätte, für die Zahlung Sitz des Rechnungsstellers. Gerichtsstand ist der Sitz des Rechnungsstellers und nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.