Hand Wash
|
Farb- und parfümfreie Seifenlotion |
LAGERBEDINGUNGEN: Vor Hitze, Sonneneinstrahlung und Frost schützen. Dauerhafte direkte Sonneneinstrahlung und Hitze kann zu Farb- und Geruchsveränderungen führen. Frost und dauerhafte Temperaturen über 30°C können die physikalische Stabilität beeinträchtigen. |
PRODUKTEIGENSCHAFTEN: · nur hautfreundliche und pflegende Waschrohstoffe · Inhaltsstoffe zu mindestens 95% biologisch abbaubar · kein Lösemittel oder Alkaliseifen · Mineralölfrei · keine Bestandteile aus tierischen Quellen · Mindesthaltbarkeit 30 Monate |
MAXIMALE LAGERZEIT: verschlossen 30 Monate nach Herstellung (siehe Aufdruck). GEBINDEEINHEITEN:
|
PRODUKTBESCHREIBUNG Hand Wash ist eine gebrauchsfertige, farb- und parfümfreie Seifenlotion für den täglichen Einsatz in Pflegeheimen, Wäschereien, Arztpraxen, Krankenhäusern, und der lebensmittelverarbeitenden Industrie. Hand Wash ist zur gründlichen und hygienischen Handreinigung bei normalen Verschmutzungen geeignet. Die Hautverträglichkeit der Seifenlotion ist dermatologisch bestätigt. Bei der Entwicklung und Herstellung von Hand Wash werden ausschließlich hochwertige Rohstoffe genutzt. Die milde Formel ist pH-hautneutral und beinhaltet Pflegesubstanzen, welche die natürliche Balance der Haut erhalten. Ein Übergang von Inhaltsstoffen auf Lebensmittel kann bei üblichem Gebrauch ausgeschlossen werden. Hand Wash ist frei von Lösemitteln, Chlor, Phenolen und Alkaliseifen. Es enthält keine Bestandteile aus tierischen Quellen und wurde nicht an Tieren getestet. |
|
DOSIEREMPFEHLUNG: Unverdünnt auf die angefeuchteten Hände geben, gründlich in den Händen verreiben und mit Wasser abspülen. DOSIERHILFEN: Dosierpumpe für die Euroflasche Dosierpumpe für den Kanister Hahn für den Kanister ÖKOLOGIE: Hand Wash ist frei von Phosphaten, APEO, EDTA und NTA und erfüllt die Anforderung der Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) und der Detergenzienverordnung (EG Nr. 648/2004) und den damit verbundenen Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit der Inhaltsstoffe. Nach deutschem wie europäischem Recht sind kosmetische Mittel von den Pflichten zur Kenn- zeichnung nach dem Chemikalienrecht und zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen. Auf europäischer Ebene sind – wie auch schon unter dem früheren Chemikalienrecht – kosmetische Mittel gemäß Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe b der REACH-Verordnung von den Vorschriften zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen. |
Die in dieser Seite gemachten Angaben sollen Sie beraten. Eine Verbindlichkeit kann aus diesen Empfehlungen nicht hergeleitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Sicherheitsdatenblatt in der Kurzbeschreibung./div> |
Colour | Red |
---|
Write Your Own Review